Qualitätssicherung durch Supervisions- und Weiterbildungspflicht
Die Grundlage der Weiterbildung ist das anderthalbjährige Basis-Modul, welches mit einem Zertifikat endet. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, in die Qualitätssicherung und Überprüfung der praktischen Arbeit zu gelangen. Wer diesen Qualitätsstandards unterliegt, ist auf der Webseite des WIKK gesondert sichtbar.
Die berufsbegleitende Weiterbildung wird zunächst mit dem Zertifikat “Ressourcen- und Körperorientierte Krisenbegleitung für Schwangerschaft, Baby- und Kleinkindzeit“ abgeschlossen. Die anschließend mögliche Qualitätssicherung erfolgt durch die Begleitung von 100 tatsächlich erfolgten Krisenbegleitungen durch Supervision. Im Anschluss daran erfolgt das Praxiszertifikat.
Die Qualitätssicherung dient zum einen dem eigenen Sicherheitsgefühl, “seriös“ zu arbeiten und ist auf der anderen Seite unablässig und erforderlich, um öffentliche Gelder für die Arbeit zu bekommen.
Die Weiterbildung ist organisiert vom WIKK ® (Weiterbildungsinstitut für Ressourcen- und Körperorientierte Krisenbegleitung) in Berlin und findet deutschlandweit statt. Die Weiterbildung wird von Dipl. Soz. Paula Diederichs und Team geleitet. Die Institutsleitung ist bestrebt, immer auf dem neusten Stand der wissenschaftlichen Forschung zu sein. Dies zeigt sich an regelmäßig stattfindenden Vorträgen auf Fachkongressen und an Lehraufträgen an Hochschulen.
Theoretische Grundlage der Weiterbildung ist das Curriculum des WIKK®.
Die KrisenbegleiterInnen (KKB) müssen das Arbeitsprinzip der Ressourcen- und Körperorientierten Krisenbegleitung umsetzen. Wenn dies nicht geschieht, ist zusätzliche Supervision erforderlich. Hilft dies auch nicht kann die Arbeit nicht fortgeführt werden.
Qualitätsstandards zur Erlangung des Praxiszertifikates:
1. Stufe
Für die ersten 10 begleiteten Familien erfolgt die Supervision nach der ersten Sitzung. Danach wird in Absprache mit dem Supervisor der Kontakt bis zum Abschluss der Krisenintervention festgelegt.
2. Stufe
Ab der 11. begleiteten Familie erfolgt je Fall spätestens nach der 2. Sitzung eine Supervision. Danach wird in Absprache mit dem Supervisor immer nach 3 erfolgten Sitzungen (bezogen auf jede begleitete Familie) supervidiert, bis zum Ende des Falles.
3. Stufe
Ab der 21. begleiteten Familie findet die Supervision einmal im Monat statt.
Praxiszertifikat
Auch nach der Abschlusszertifizierung besteht weiterhin Supervisionspflicht, um die Qualitätsstandards zu erhalten.
4. Stufe
Ab der 100. begleiteten Familie, mit mindestens 400 Stunden praktischer Tätigkeit, ist Supervision alle 2 Monate erforderlich.
5. Stufe
Nach 6 Jahren praktischer Tätigkeit, mit mindestens 200 Krisenbegleitungen und 800 Stunden Erfahrung, soll Supervision 1 bis 2x im Jahr erfolgen.
Hier können auch institutsfremde Supervisoren in Anspruch genommen werden.
→ Bei institutsfremder Supervision ist die Teilnahme an einem alle zwei Jahre stattfindenden Fortbildungswochenende des WIKK® verpflichtend, bzw. dass die KrisenbegleiterIn selbst Vorträge oder Workshops zu diesem Thema hält.
Dies dient der Erfüllung der Qualitätsstandards und ist gleichzeitig die Re-zertifizierung der Arbeit.
Fortbildungspflicht bleibt bestehen, solange die Krisenbegleitung angeboten wird. Die Nachweise werden Ende eines jeden Jahres beim WIKK® eingereicht, soweit sie nicht dort absolviert wurden.
Empfohlen wird außerdem:
Intervision
Der Verein empfiehlt den KrisenbegleiterInnen für die berufliche und
persönliche Weiterentwicklung, sich einer Intervisionsgruppe anzuschließen oder diese auch zu gründen. Die Gruppe trifft sich mindestens 2x jährlich.
Ziele:
- kollegiale Fallbesprechungen: gegenseitige Stärkung und kollegialer Rückhalt bei schwierigen Krisenbegleitungen
- Vernetzung der KrisenbegleiterInnen untereinander
- Vernetzung mit anderen Berufsgruppen
- fachlicher Austausch über berufsspezifische Themen (Qualitätszirkel)
- unterschiedliche Kompetenzen des Einzelnen nutzen
- Öffentlichkeitsarbeit und Besuch von externen Arbeitsgruppen organisieren
- BurnOut-Prophylaxe
Weiterbildung
Die KrisenbegleiterInnen werden angehalten, sich weiterzubilden in den Themen:
Schwangerschaft
Baby- und Kleinkindzeit
Psychologie
Forschung und Wissenschaft
Dies kann durch Vorträge, Seminare oder Workshops stattfinden oder auch selbst zu unterrichten.
Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Beauftragte: Daniela Grunz
qualitaetsmanagement(a)wikk.eu